Externer Sachverstand

Es ist wichtig zu verstehen, dass Du gemäß dem Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) das Recht hast, einen Sachverständigen (Externer Sachverstand) zu beauftragen, wenn es in bestimmten Situationen notwendig ist. Hier sind die Details:

Wann kannst Du einen Sachverständigen beauftragen?

Du kannst einen Sachverständigen beauftragen, wenn es in Angelegenheiten, die den Betriebsrat betreffen, kompliziert wird und Fachwissen vonnöten ist. Das können komplexe Themen wie technische Veränderungen im Unternehmen, Gesundheits- und Sicherheitsfragen oder wirtschaftliche Aspekte sein. Der Sachverständige bringt Fachkenntnisse ein, um Dich bei der Lösung dieser komplexen Angelegenheiten zu unterstützen.

Wie funktioniert die Beauftragung eines Sachverständigen?

Der Prozess beginnt damit, dass Du als Betriebsrat den Arbeitgeber über Deinen Bedarf an externem Sachverstand informierst. Du solltest dabei klar darlegen, warum Du einen Sachverständigen benötigst und welche spezifischen Fragen oder Herausforderungen Du klären möchtest. Gemeinsam mit dem Arbeitgeber könnt Ihr einen geeigneten Sachverständigen auswählen, der über das erforderliche Fachwissen und die Qualifikationen für die jeweilige Angelegenheit verfügt, also z.B. Kevin und Raphael von BRHilfe24 ;-).

Was sind die Aufgaben des Sachverständigen?

Der Sachverständige wird die spezifische Angelegenheit oder das Problem sorgfältig analysieren. Er oder sie wird eine objektive Expertise erstellen, die auf Fachwissen und Erfahrung beruht. Diese Expertise dient dazu, alle relevanten Aspekte der Angelegenheit zu beleuchten, damit Du und der Betriebsrat gut informierte Entscheidungen treffen können. Der externe Sachverstand ist unabhängig und objektiv und steht Dir bei Bedarf für weitere Fragen und Erläuterungen zur Verfügung.

Externer Sachverstand – Wer trägt die Kosten?

In den meisten Fällen ist der Arbeitgeber verpflichtet, die Kosten für den externen Sachverstand zu tragen, wie es in § 80 Abs. 3 BetrVG festgelegt ist. Dies stellt sicher, dass finanzielle Überlegungen keine Hürde für die Beauftragung eines Sachverständigen darstellen und dass Du Dein Recht darauf wahrnehmen kannst.

Die Beauftragung eines Sachverständigen ist ein wertvolles Instrument, um sicherzustellen, dass Du und der Betriebsrat die Interessen der Mitarbeiter effektiv vertreten können, insbesondere in komplexen Angelegenheiten. Wenn Du weitere Fragen dazu hast oder Unterstützung bei der Beauftragung eines Sachverständigen benötigst, stehe ich gerne zur Verfügung.

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